Vertrags- und Reisebedingungen
Anmeldung / Zahlung
Die Anzahlung beträgt nach Buchung Fr. 500.- pro Person. Die
Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Abreise fällig. Die Reisedokumente
erhalten Sie zirka 2 Wochen vor Abreise. Nicht rechtzeitige Zahlung
berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
Annullationsbestimmungen und -kosten
Bei Abmeldung einer bereits schriftlich bestätigten Buchung
werden in jedem Falle Bearbeitungsgebühren von Fr. 100.00 pro
Person, höchstens jedoch Fr. 200.00 pro Auftrag erhoben. Zusätzliche
entstehen folgende Annullationskosten:
30. bis 15. Tag vor Abreise 30% des Pauschalpreises
14. bis 07. Tag vor Abreise 50% des Pauschalpreises
06. bis 01. Tag vor Abreise 80% des Pauschalpreises
am Abreisetag 100% des Pauschalpreises.
Die durch uns abgeschlossene Annullationskosten-Versicherung (gültig
vor Antritt der Reise) tritt nur bei ärztlich bescheinigter
Reiseunfähigkeit in Kraft. Ein entsprechendes Formular der
Versicherungsgesellschaft muss bei uns verlangt und vom behandelnden
Arzt ausgefüllt werden. Achten Sie auf genügende Deckung
der Krankenkasse im Ausland bzw. die Leistungen der Reiseversicherung
(gültig nach Antritt der Reise).
Für Pauschalreisen mit Linienflügen gelten spezielle Annullierungsbestimmungen.
Namensänderungen
Im Zuge neuer Sicherheitsvorkehrungen wird die exakte Uebereinstimmung
von Namensangaben verlangt. Wir empfehlen Ihnen dringend, auf dem
Anmeldetalon die gleichen Namen und Schreibweisen anzuführen
wie im Pass und auf der Identitätskarte. Aenderungen von Flugtickets
wegen unkorrekter Namensangabe sind kostenpflichtig:
Flüge mit Air France CHF 250.00 pro Ticket; Flüge mit
hevetic airways CHF 150.00 pro Ticket.
Haftung
1. Allgemein
orbis reisen vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder
Ihren Mehraufwand, soweit es unserer Reiseleitung oder unserem Vertragspartner
an Ort (z.B. Hotel) nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle
eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung ist
auf den unmittelbaren Schaden beschränkt und umfasst den vereinbarten
Reisepreis. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen
wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet orbis reisen
nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere
Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen
und Ausfällen von Dritten, für welche orbis reisen nicht
einzustehen hat, zurückzuführen sind.
2. Unfälle und Erkrankungen
Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, die von orbis
reisen schuldhaft verursacht wurden, haftet orbis reisen für
den unmittelbaren Schaden. Haftet orbis reisen für Schäden,
die von beauftragten Unternehmen (Hotels etc.) verursacht wurden,
sind Ihre Schadenersatzansprüche an orbis reisen abzutreten.
In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten
oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Bus, Bahn
etc.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der
Höhe nach auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren
internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
3. Sachschäden
Falls eine Haftung von orbis reisen besteht, ist die Schadenersatzpflicht
grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt
(vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen
Übereinkommen).
4. Sicherstellung
orbis reisen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
und garantiert Ihnen gemäss Bundesgesetz, die Sicherstellung
Ihrer in Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise-Buchung einbezahlten
Beträge. Gerichtstand ist St. Gallen.
5. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und der orbis reisen ist ausschliesslich
schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen obis reisen können
nur an unserem Sitz in St. Gallen angebracht werden.
Informationen zu Ihrer Reise
Flugplan
Flugplanänderungen bleiben vorbehalten. Den verbindlichen Flugplan
erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
Reisedokumente
Für die Teilnahme an der Wallfahrt benötigen Schweizer
Bürgerinnen und Bürger eine gültige Identitätskarte
oder einen gültigen, bzw. nicht länger als fünf Jahre
abgelaufenen Reisepass. Angehörige anderer Nationen erkundigen
sich allenfalls beim französischen Konsulat nach den gültigen
Einreiseformalitäten. Bürger aus EU-Ländern vergewissern
sich, dass sie mit ihrem Reisedokument auch in die Schweiz einreisen
können.
Preisänderungen
Die Pauschalpreise basieren auf den Treibstoffkosten, Landegebühren
und Flughafen- taxen vom Dezember 2009. Wir behalten uns eine allfällige
Anpassung im Laufe der Saison vor.
Fremdsprachige Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Wallfahrten
nur in deutscher Sprache geführt werden.
Gehbehinderte Pilger
Ausser auf den Flügen des Lourdespilgervereins (s. Fussnoten
im Prospekt) steht auf unseren Wallfahrten kein Hilfspersonal zur
Verfügung. Gehbehinderte Pilger sind somit verpflichtet, selber
für die notwendigen Begleitpersonen besorgt zu sein. Ebenso
ist es absolut notwendig, dass uns gehbehinderte Pilger zusammen
mit der Anmeldung mitteilen, ob sie einen zusammenlegbaren Rollstuhl
mitnehmen oder einen solchen in Lourdes mieten möchten. Falls
Sie einen Rollstuhl mitnehmen und diesen bei Ihrer Anmeldung nicht
erwähnen, müssen wir Ihnen für den Transport Fr.
100.-- nachbelasten. Der Transfer vom Flughafen nach Lourdes erfolgt
mit einem Autobus. Es ist für uns wichtig zu wissen,
ob Sie in den Bus selbständig einsteigen können oder ob
allenfalls ein Taxi zu Ihren Lasten bestellt werden muss.
Kranke und total gehbehinderte Pilger
Kranke, die auf ärztliche Hilfe angewiesen sind und Gelähmte,
die liegend transportiert werden müssen, können wir leider
bei den Flug-Wallfahrten nicht annehmen. Wir verweisen solche Pilger
auf die Interdiözesane Lourdes-Wallfahrt, welche über
besondere Krankenzüge verfügt. Die diesjährige Wallfahrt
findet vom 05.-10. April 2008 statt. Anmeldungen sind zu richten
an das Pilgerbüro, 8730 Uznach, Tel. 055 285 81 15.
Beanstandungen / Reklamationen
Sollten Sie während Ihrer Reise Anlass zu Beanstandungen haben,
müssen Sie diese unverzüglich unserer Reiseleitung oder
unserem Vertragspartner (z.B. Hotel) bekannt geben. Diese werden
versuchen, die Unstimmigkeiten zu beheben. Sollte dies innert 48
Stunden nicht möglich sein, sind Sie berechtigt, selbst Abhilfe
zu leisten. orbis reisen ersetzt Ihnen die entstehenden Kosten,
jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen
und gegen entsprechende Belege. Verlangen Sie von unserer Reiseleitung
oder dem beteiligten Vertragspartner eine Bestätigung. Diese
sind jedoch nicht berechtigt, eine Haftung im Namen von orbis reisen
zu übernehmen.
Ihre Beanstandungen, Bestätigungen und Belege müssen Sie
bei Ihrer Buchungsstelle spätestens innert 30 Tagen nach Rückkehr
schriftlich unterbreiten.
Programmänderungen
Änderungen während der Reise
orbis reisen behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme
zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
orbis reisen bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen
zu erbringen. Insbesondere bleiben der Austausch von Flug-/Chartergesellschaften
oder Hotels vorbehalten.
Annullierung der Reise
orbis reisen behält sich vor, in Ausnahmefällen, wegen
Unterbeteiligungen oder anderen Umständen die Reise bis spätestens
22 Tage vor Abreise zu annullieren. orbis reisen wird Ihnen eine
Alternative unterbreiten. In einem solchen Fall können Sie
selbstver- ständlich kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Unruhen
etc.) behördlichen Massnahmen oder Streiks aus Sicht von orbis
reisen nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden
muss, ist orbis reisen berechtigt, von den Rückerstattungen
Ihrer Zahlung die bereits getätigten Aufwendungen in Abzug
zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Preise
Preisanpassungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die in unserem
Programm angegebenen Preise erhöht werden müssen (z.B.
infolge von Treibstoffzuschlägen, höheren Flughafen- und
Sicherheitstaxen oder staatlichen Steuer etc.)
Buchungsgebühren
Bei der Buchung eines "Landarrangements" (z.B. Unterkunft
ohne Flug) erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 50.00 pro
Person. Gemäss Empfehlung des Schweiz. Reisebüroverbandes
kann das Reisebüro eine Auftragspauschale erheben.
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